Nur Firmenkonten
Jeder Mitarbeiter meldet sich mit seiner dienstlichen Adresse an, idealerweise über die zentrale Anmeldung Ihres Unternehmens. Scheidet jemand aus, wird der Zugang mit dem übrigen Konto gesperrt.
KI-Ratgeber · Pflicht & Recht
Allgemeine Fragen und Texte ohne Namen dürfen in jedes KI-Werkzeug. Kundendaten, Personaldaten und Betriebsgeheimnisse gehören höchstens in ein freigegebenes Firmenkonto mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung – manche Daten gar nicht. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zwischen kostenloser Version und Business-Tarif, zeigt eine einfache Datenampel und enthält eine Muster-KI-Richtlinie zum Anpassen.

01 · Die Grundregel
Die einfachste Regel lautet: Was Sie ohne Bedenken in eine öffentliche Suchmaschine tippen würden, darf auch in ein KI-Programm. Alles andere braucht ein freigegebenes Werkzeug – oder bleibt draußen.
Zwei Arten von Daten machen den Unterschied. Personenbezogene Daten sind alle Angaben, mit denen sich ein Mensch erkennen lässt – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, aber auch eine Kundennummer oder eine Schilderung, aus der klar wird, um wen es geht. Für sie gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Geschäftsgeheimnisse sind etwa Kalkulationen, Rezepturen, Konstruktionsdaten oder Kundenlisten. Sie sind nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz nur geschützt, wenn das Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft. Wer seinen Leuten erlaubt, solche Daten in beliebige Programme zu kopieren, schwächt diesen Schutz.
Gibt Ihr Unternehmen personenbezogene Daten an einen KI-Anbieter weiter, verarbeitet dieser sie in Ihrem Auftrag. Dafür ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig, kurz AVV (englisch: Data Processing Addendum, DPA). Er regelt, was der Anbieter mit den Daten tun darf. Ohne AVV gehören personenbezogene Daten nicht in das Werkzeug.
Kurz gesagt: Nicht das Programm entscheidet, ob eine Eingabe in Ordnung ist, sondern die Kombination aus Daten und Vertrag.
02 · Kostenlos oder Business
Der wichtigste Unterschied ist nicht der Funktionsumfang, sondern was mit Ihren Eingaben passiert und ob es einen Vertrag gibt.
Bei privaten ChatGPT-Konten nutzt OpenAI die Unterhaltungen standardmäßig, um seine Modelle weiter zu trainieren. Das lässt sich unter „Einstellungen – Datenkontrollen“ mit dem Schalter „Das Modell für alle verbessern“ abschalten. Einen AVV gibt es für private Konten trotzdem nicht. Für die Business-Angebote erklärt OpenAI dagegen, Eingaben standardmäßig nicht zum Training zu verwenden, und bietet einen AVV an. Der frühere Tarif „ChatGPT Team“ heißt seit August 2025 „ChatGPT Business“. Neue Enterprise-Kunden können seit 2025 außerdem wählen, dass ihre Inhalte in Europa gespeichert werden.
Bei Microsoft kommt es auf die Anmeldung an. Melden sich Beschäftigte mit ihrem Arbeitskonto bei Microsoft Copilot Chat an (früher „Microsoft 365 Copilot Chat“), gilt der „Enterprise Data Protection“-Schutz: Microsoft handelt als Auftragsverarbeiter, Eingaben werden nicht zum Training der Basismodelle verwendet. Erkennbar ist das an einem grünen Schild-Symbol oben im Chatfenster. Eine Ausnahme sollten Sie kennen: Websuchen, die Copilot an die Suchmaschine Bing schickt, fallen nicht unter diesen Vertrag.
| ChatGPT privat (Free, Plus, Pro) | ChatGPT Business / Enterprise | Microsoft Copilot Chat mit Arbeitskonto | |
|---|---|---|---|
| Training mit Ihren Eingaben | standardmäßig ja, abschaltbar | standardmäßig nein | nein (Basismodelle) |
| Vertrag zur Auftragsverarbeitung | nein | ja | ja, über Microsofts DPA |
| Verwaltung durch das Unternehmen | nein, Konto gehört dem Mitarbeiter | ja, zentrale Verwaltung | ja, über Microsoft 365 |
| Geeignet für | nur grüne Daten, besser gar nicht beruflich | grüne und gelbe Daten | grüne und gelbe Daten |
Welches Werkzeug darüber hinaus zu Ihren Aufgaben passt, vergleicht der Beitrag ChatGPT, Copilot oder eigene Lösung.
03 · Datenampel
Eine Ampel ist die verständlichste Form, Datenregeln zu vermitteln. Jeder Mitarbeiter kann vor der Eingabe in zwei Sekunden prüfen, in welche Farbe seine Daten fallen.
| Stufe | Was dazugehört | Wo erlaubt |
|---|---|---|
| Grün | Allgemeine Fachfragen, Formulierungshilfe, Übersetzungen ohne Namen, öffentliche Informationen wie Ihre Website oder Produktdatenblätter | in allen freigegebenen Werkzeugen |
| Gelb | Kundenanfragen, interne Abläufe, Protokolle, Angebotsentwürfe – Namen und Kontaktdaten möglichst vorher entfernt | nur im Firmenkonto mit AVV, nur soweit für die Aufgabe nötig |
| Rot | Gesundheitsdaten, Personalakten, Bewerbungen, Bankdaten, Passwörter, Kalkulationen, Rezepturen, vertrauliche Kundenunterlagen | gar nicht – Ausnahmen nur nach Prüfung mit dem Datenschutzbeauftragten |
Drei Beispiele aus dem Alltag:
Wie man Angebote und Berichte mit KI erstellt, ohne dass Kundendaten abfließen, zeigt der Beitrag Dokumente und Angebote mit KI.
04 · Schatten-KI
Schatten-KI nennt man KI-Programme, die Beschäftigte ohne Wissen oder Freigabe des Unternehmens nutzen – meist mit privaten Konten. Das ist eines der größten Datenschutzrisiken im Moment, weil niemand weiß, welche Daten wohin gehen.
Wie verbreitet das ist, zeigt eine Befragung des Branchenverbands Bitkom von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus dem Sommer 2025: In 8 Prozent der Unternehmen war die Nutzung privater KI-Programme weit verbreitet, in weiteren 17 Prozent gab es Einzelfälle, und 17 Prozent vermuteten es. Gleichzeitig stellten nur 26 Prozent ihren Beschäftigten einen offiziellen Zugang bereit, und nur 23 Prozent hatten Regeln für den KI-Einsatz aufgestellt.
Die Datenschutzkonferenz – das Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden – empfiehlt in ihrer Orientierungshilfe, dass Arbeitgeber für die berufliche KI-Nutzung Geräte und Konten bereitstellen. Beschäftigte sollen nicht mit privaten Konten arbeiten müssen, weil dabei Profile über sie entstehen können. Außerdem sollen Funktionen wie das Training mit Eingaben schon bei der Einrichtung abgeschaltet werden.
Meine Empfehlung: Stellen Sie ein ordentliches Werkzeug bereit, bevor Sie etwas verbieten. Wer ein gutes Firmenkonto hat, braucht kein privates. Ein Verbot ohne Alternative birgt das Risiko, dass weiter heimlich gearbeitet wird – nur ohne dass Sie davon erfahren.
05 · Einrichtung
Ein Business-Tarif allein reicht nicht. Einige Punkte sollten Sie bei der Einrichtung einmal bewusst festlegen.
Jeder Mitarbeiter meldet sich mit seiner dienstlichen Adresse an, idealerweise über die zentrale Anmeldung Ihres Unternehmens. Scheidet jemand aus, wird der Zugang mit dem übrigen Konto gesperrt.
Prüfen Sie in der Verwaltung, dass Eingaben nicht zum Training freigegeben sind. Bei den Business-Angeboten ist das standardmäßig so – kontrollieren Sie es trotzdem, bevor Daten fließen.
Viele KI-Werkzeuge können auf E-Mails, Kalender oder Dateiablagen zugreifen. Das ist praktisch, erweitert aber, was das Werkzeug sieht. Schalten Sie solche Verbindungen nur für die Aufgaben frei, für die Sie sie brauchen.
Bei Copilot Chat kann die Verwaltung festlegen, ob Antworten mit Websuchen ergänzt werden. Diese Suchanfragen gehen an Bing und fallen nicht unter den Auftragsverarbeitungsvertrag. Für sensible Aufgaben ist das ein Grund, genau hinzusehen.
Browser-Erweiterungen und Zusatzprogramme mit KI-Funktion laufen oft über eigene Anbieter mit eigenen Bedingungen. Sie gehören auf die Freigabeliste wie jedes andere Werkzeug.
06 · KI-Richtlinie
Eine KI-Nutzungsrichtlinie ist eine kurze, schriftliche Anweisung: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen, wer Ergebnisse prüft und an wen man sich wendet. Sie ist die Grundlage für alles andere.
Die Datenschutzkonferenz rät ausdrücklich, klare interne Weisungen zu erteilen und zu dokumentieren, ob, wofür und mit welchen KI-Programmen gearbeitet werden darf – am besten mit Beispielen für erlaubte und verbotene Einsätze. Gibt es einen Betriebsrat, kommt eine Betriebsvereinbarung in Betracht; die Einführung von KI-Werkzeugen kann mitbestimmungspflichtig sein. Die Richtlinie hilft zugleich bei zwei weiteren Pflichten: Sie ist ein Baustein der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ für Ihre Geschäftsgeheimnisse und gehört zur Dokumentation der KI-Kompetenz nach EU AI Act.
Die folgende Vorlage können Sie kopieren oder als Textdatei herunterladen und an Ihren Betrieb anpassen:
KI-NUTZUNGSRICHTLINIE [Name des Unternehmens] Version [1.0] · Stand: [TT.MM.JJJJ] · Verantwortlich: [Name, Funktion] Hinweis zur Vorlage: Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Passen Sie alle Angaben in [eckigen Klammern] an Ihren Betrieb an und lassen Sie die Richtlinie vor der Einführung prüfen – etwa durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt. Gibt es einen Betriebsrat, beteiligen Sie ihn frühzeitig; die Einführung von KI-Werkzeugen kann mitbestimmungspflichtig sein. 1. ZWECK Künstliche Intelligenz (KI) kann uns Routinearbeit abnehmen – etwa beim Formulieren von Texten, Zusammenfassen von Dokumenten oder Übersetzen. Diese Richtlinie legt fest, welche KI-Werkzeuge wir nutzen, welche Daten wir eingeben dürfen und wie wir mit den Ergebnissen umgehen. Sie schützt unsere Kunden, unsere Beschäftigten und unsere Betriebsgeheimnisse. 2. GELTUNGSBEREICH Die Richtlinie gilt für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Aushilfen von [Unternehmen] sowie für [freie Mitarbeiter / Dienstleister], soweit sie in unserem Auftrag mit KI-Werkzeugen arbeiten. Sie gilt für alle KI-Werkzeuge, die für die Arbeit genutzt werden – auch für KI-Funktionen, die in andere Programme eingebaut sind (z. B. in Office-Programme, E-Mail, Shop- oder Buchhaltungssoftware). 3. FREIGEGEBENE WERKZEUGE Für die Arbeit dürfen nur diese KI-Werkzeuge genutzt werden, und zwar nur mit dem vom Unternehmen bereitgestellten Konto: - [Werkzeug 1, z. B. ChatGPT Business] – Zugang über: [Firmenkonto / Anmeldung] - [Werkzeug 2, z. B. Microsoft Copilot Chat mit Arbeitskonto] - [Werkzeug 3] Private Konten und kostenlose Versionen von KI-Programmen dürfen für die Arbeit nicht genutzt werden. Neue Werkzeuge, Browser-Erweiterungen oder KI-Funktionen in bestehender Software werden erst nach Freigabe durch [Ansprechpartner] eingesetzt. 4. DATENAMPEL: WAS DARF IN EIN KI-WERKZEUG? GRÜN – erlaubt in allen freigegebenen Werkzeugen: - allgemeine Fachfragen, Formulierungshilfen, Übersetzungen ohne Personenbezug - öffentlich zugängliche Informationen (z. B. eigene Website, Produktdatenblätter) - eigene Texte ohne Namen, Adressen oder interne Zahlen GELB – nur in freigegebenen Werkzeugen mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, nur soweit für die Aufgabe nötig, möglichst ohne Namen: - Kundenanfragen und E-Mails (Namen und Kontaktdaten vorher entfernen, wo möglich) - interne Abläufe, Arbeitsanweisungen, Protokolle - Angebots- und Berichtsentwürfe - [weitere Beispiele aus Ihrem Betrieb] ROT – nie in ein KI-Werkzeug eingeben (Ausnahmen nur mit schriftlicher Freigabe durch [Geschäftsführung] und [Datenschutzbeauftragten]): - Gesundheitsdaten, Personalakten, Bewerbungsunterlagen, Lohn- und Gehaltsdaten - Bankverbindungen, Ausweisnummern, Passwörter, Zugangsdaten - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, z. B. Kalkulationen, Rezepturen, Konstruktionsdaten, vollständige Kundenlisten - Unterlagen, die wir Kunden oder Partnern gegenüber vertraulich behandeln müssen - [weitere Beispiele aus Ihrem Betrieb] Im Zweifel gilt: Rot, bis [Ansprechpartner] etwas anderes sagt. 5. ERGEBNISSE PRÜFEN KI-Werkzeuge können überzeugend formulierte, aber falsche Antworten liefern. Deshalb gilt: - Jedes KI-Ergebnis wird vor der Verwendung von einem Menschen geprüft – insbesondere Zahlen, Preise, technische Angaben, Fristen, Rechtsaussagen und Zitate. - Verantwortlich für einen Text, ein Angebot oder eine Auskunft ist immer die Person, die es verschickt oder freigibt – nicht das Werkzeug. - Entscheidungen über Menschen (z. B. Bewerbungen, Leistungsbeurteilungen, Kündigungen) werden nicht von KI getroffen oder vorsortiert. 6. KENNZEICHNUNG - KI-erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, werden als KI-erzeugt gekennzeichnet. - Setzen wir einen KI-Chatbot im Kundenkontakt ein, ist für die Kunden erkennbar, dass sie mit einer KI kommunizieren. - [Optional: Weitere Kennzeichnungsregeln, z. B. für Social-Media-Beiträge oder Kundenberichte] 7. URHEBERRECHT UND RECHTE DRITTER - Fremde Texte, Bilder oder Unterlagen werden nur eingegeben, wenn wir sie dafür nutzen dürfen. - KI-Ergebnisse werden vor einer Veröffentlichung darauf geprüft, ob sie erkennbar fremde Werke, Marken oder Logos übernehmen. - Bei wichtigen Veröffentlichungen (z. B. Werbung, Website, Verpackung) entscheidet [Ansprechpartner], ob KI-Ergebnisse verwendet werden. 8. SCHULUNG UND KI-KOMPETENZ Wer KI-Werkzeuge für die Arbeit nutzt, nimmt vorher an einer Einweisung oder Schulung teil und frischt sein Wissen bei neuen Werkzeugen auf. Neue Beschäftigte erhalten die Einweisung im Rahmen der Einarbeitung. [Ansprechpartner] dokumentiert Datum, Inhalte, Dauer und Teilnehmer der Maßnahmen (Nachweis nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung). 9. ANSPRECHPARTNER Fragen zur KI-Nutzung, Freigaben neuer Werkzeuge und Meldungen: [Name, Funktion, E-Mail, Telefon] Datenschutzfragen: [Name des Datenschutzbeauftragten oder Datenschutz-Ansprechpartners, Kontakt] 10. PANNEN UND VERSTÖSSE - Wurden versehentlich Daten der Stufe Gelb oder Rot in ein nicht freigegebenes Werkzeug eingegeben, melden Sie das bitte sofort an [Ansprechpartner]. Eine schnelle Meldung ist wichtig, weil Datenschutzpannen unter Umständen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. - Wer offen meldet, hat keine Nachteile zu befürchten. Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeitsrechtliche Folgen haben. 11. STAND UND ÄNDERUNGEN Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich sowie bei neuen Werkzeugen oder Rechtsänderungen überprüft. Änderungen werden allen Beschäftigten mitgeteilt. Version: [1.0] In Kraft seit: [TT.MM.JJJJ] Freigegeben durch: [Name, Geschäftsführung] Zur Kenntnis genommen: Name: ______________________ Datum: __________ Unterschrift: ______________________
Wo die Richtlinie im Gesamtablauf einer KI-Einführung steht, zeigt der Leitfaden „KI im Unternehmen einführen“.
Häufige Fragen
In ein privates oder kostenloses Konto nicht. In ein Firmenkonto mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, etwa ChatGPT Business, nur wenn es für die Aufgabe nötig ist und Ihre Richtlinie es erlaubt. Oft lässt sich der Name einfach weglassen, ohne dass das Ergebnis schlechter wird.
Nein. Damit werden Ihre Eingaben zwar nicht mehr zum Training genutzt, es gibt aber weiterhin keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und das Konto gehört dem Mitarbeiter, nicht dem Unternehmen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden empfehlen betriebliche Konten.
Das hängt vom Konto ab, nicht vom Namen. Copilot Chat mit Arbeitskonto und ChatGPT Business bieten beide einen Vertrag und kein Training mit Ihren Eingaben. Ein privates Microsoft- oder OpenAI-Konto bietet das nicht.
Wenn mit KI personenbezogene Daten verarbeitet werden und ein hohes Risiko für die Betroffenen besteht, ja. Die Datenschutzkonferenz geht davon aus, dass das beim KI-Einsatz vielfach der Fall ist. Für reine Textarbeit ohne Personenbezug ist sie in der Regel nicht nötig – klären Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Die Einführung von KI-Werkzeugen kann mitbestimmungspflichtig sein. Binden Sie den Betriebsrat deshalb früh ein; eine Betriebsvereinbarung kann die KI-Richtlinie ergänzen oder ersetzen.
Rechtlich ja. Praktisch zeigt die Bitkom-Befragung, dass private KI-Programme in vielen Betrieben ohnehin genutzt werden. Ein freigegebenes Werkzeug mit klaren Regeln ist meist sicherer als ein Verbot, das niemand kontrollieren kann.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Nächster Schritt
Was möchten Sie verändern oder umsetzen? Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir klären gemeinsam den passenden nächsten Schritt.
Ich arbeite selbst an jedem Projekt und nehme nur an, was ich gut umsetzen kann. Wenn ich der Falsche für Ihre Aufgabe bin, sage ich Ihnen das im ersten Gespräch — nicht nach der dritten Rechnung.